Informationen zur Beratungshilfe
Benötigen Sie anwaltliche Beratung und Vertretung, haben aber nur geringe Einkünfte bzw. erhalten Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe), haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen, sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, sich die Auskunft/Beratung anderweitig kostenlos zu beschaffen.
Hierzu gehen Sie bitte vor der Terminsvereinbarung mit uns zum Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, schildern dort Ihr rechtliches Problem und bitten um einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Haben Sie diesen erhalten, dann vereinbaren Sie bei uns einen Termin zur Beratung. Im Rahmen der Beratungshilfe müssen Sie einen Eigenanteil von 15,00 € zahlen, bitte bringen Sie diese mit dem Berechtigungsschein ebenfalls gleich zur ersten Beratung mit.
Wir stellen Ihnen auf unserer Homepage den Antragsvordruck für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Bitte lesen Sie die dazugehörigen Hinweise gut durch und nehmen die erforderlichen Einkommensnachweise und Ausgabenbelege mit zum Amtsgericht.
Sollten Sie bei der Beantragung Probleme haben, rufen Sie unsere Mitarbeiter an, welche Ihnen gern telefonisch weiterhelfen können.